Gerichtsschwert 17. Jhd. Gerade tordierte Parierstange aus Eisen, eiserner Kugelknauf. Hilze aus Holz mit eisernen Ringen. Überbreite Klinge mit beidseitiger kurzer Kehlung und beidseitigen Schriftzug und Symbolik. Klinge ohne Spitze, gerade endend. Gesamtlänge 102 cm, Klingenbreite 79 mm. Griffteile geschwärzt. Dieses übergroße und dadurch auch etwas schwere Schwert mit all seiner Symbolik wurde wohl nie tatsächlich un Gebrauch genommen, sondern diente nur als Symbol für die Halsgerichtsbarkeit bzw. Hochgerichtsbarkeit. Zum tatsächlichen Gebrauch kamen einfachere Stücke, wie das mitabgebildete Richtschwert.